Empfehlung der Strahlenschutzkommission:
- Craniale Computertomographie (CCT):
» Schilddrüsenschutz: Durchführung nur bei Patienten unter 40 Jahren.
» Brust- & Schilddrüsenschutz: Durchführung nur bei Patienten über 40 Jahren
(wenn der MPE es für unumgänglich hält)
- Nasennebenhöhlen-CT (CT NNH):
» Schilddrüsen- & Augenlinsenschutz, wenn der MPE es für unumgänglich hält.
- CT Gesichtsschädel:
» Kein Schilddrüsenschutz
» Augenlinsenschutz, wenn der MPE es für unumgänglich hält.
- CT Abdomen, Becken, LWS:
» Kein Ovarialschutz,
» Hodenkapsel nur, wenn die Werte außerhalb des Scanbereichs liegen
- DVT, CT Thorax, CT Extremitäten, Projektionsradiographie:
» Keine Strahlenschutzmittel
Den kompletten Bericht der Strahlenschutzkommission "Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen" finden Sie unter folgendem Link → PDF der Strahlenschutzkommission aufrufen!