Die Medizinphysikalische Allianz steht Ihnen mit ihrem interdisziplinären Team aus Medizinphysik-Experten, IT-Spezialisten und Radiologen bei allen Fragen beratend und tatkräftig zur Seite. Nutzen Sie unser klinisches Know-how und unser bundesweites Netzwerk zu Radiologen, Behörden und Industrie. → Wir bieten unseren Kunden sämtliche Leistungen eines Medizinphysik-Experten nach §132 StrlSchV an.
Wir stellen sicher, dass Sie alle behördlichen Auflagen zuverlässig und fristgerecht einhalten. Jahrelange diagnostische Erfahrung in Praxen sowie in Kliniken und erfahrene radiologischen Kollegen sorgen für ein besonderes Verständnis Ihrer Bedürfnisse und Anforderungen. Durch uns erhalten Sie höhere Sicherheit bei weniger Bürokratie – der Einsatz unserer Medizinphysik-Experten entlastet Ihren Arbeitsalltag.
Eine vertragliche Vereinbarung mit einem MPE (zum Beispiel für die Radiologie) ist der aufsichtsführenden Behörde bei jeder neuen, wesentlichen Änderung oder nach Verstreichen der Übergangsfrist zum Jahresende 2022 zwingend vorzulegen. In einem Interview in der Deutschen Ärztezeitung geht unser Fachpersonal näher auf das Thema ein. Hier geht es zum kompletten Artikel.
Unsere Fachleute beantworten Ihnen gerne Fragen aus den Themenbereichen Medizinphysik, Strahlentherapie, ionisierende Strahlung oder Radiologie. Außerdem weisen wir Sie auf wichtige Änderungen im Strahlenschutzgesetz bzw. der Strahlenschutzverordnung hin. Ergreifen Sie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und gewährleisten Sie eine optimale Untersuchung bzw. Behandlung Ihrer Patienten.
Auf dieser Seite finden Sie noch nützliche Hinweise zum Thema Strahlenschutz und eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission.
Ab 1. Januar 2023 müssen Unternehmen, die bereits bestehende Strahlungsanlagen betreiben, einen Medizinphysik-Experten hinzuziehen, um die neuen Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) einzuhalten. Die gesetzlich vorgeschriebene Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2022 (§ 198 StrlSchG).
Der Medizinphysik-Experte (MPE) in der Radiologie hat die Aufgabe, die Patienten- und Personaldosis bei CT-, Durchleuchtungsuntersuchungen und Interventionen zu überwachen und zu optimieren. Dazu gehören sowohl gerätebezogene Maßnahmen als auch der personenbezogene Strahlenschutz. Bei der Auswahl neuer Geräte sollte zudem ein MPE hinzugezogen werden.
Experten aus dem Bereich der Medizinphysik müssen bei dosisintensiven radiologischen Untersuchungen (CT, Durchleuchtung und Intervention) zur Mitarbeit hinzugezogen werden. Die am häufigsten vorkommenden Anwendungsbereiche sind hierbei die Diagnostik mittels bildgebender Verfahren, Strahlentherapie sowie Nuklearmedizin.